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Im Verband gegen Umweltverschmutzung
Immer mehr Unternehmer werden sich heute ihrer besonderen ökologischen Verantwortung bewusst und erkennen die Notwendigkeit von umfassendem und nachhaltigem Umweltschutz. So haben sich in Deutschland einige ökologische Unternehmerverbände gegründet, die den Umweltschutz zu einem primären Unternehmensziel befördern. Die Mitglieder dieser Unternehmerverbände verpflichten sich freiwillig zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt – die Vorgaben der Verbände gehen weit über die geltenden Umweltschutz-Gesetze hinaus. So haben die Verbände ihren eigenen Kodex der Unternehmensethik.
Beispiel B.A.U.M.-Kodex
Stellvertretend für die vielen deutschen Unternehmerverbände stellen wir hier die 10 „Gebote“ des ökologischen Umweltverbands B.A.U.M. vor. Der Bundesdeutsche Arbeitskreis für umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) wurde 1984 als erster überparteilicher Umweltverband der Wirtschaft gegründet und ist heute mit etwa 450 Mitgliedern, darunter viele große Firmen und Konzerne, der größte seiner Art. B.A.U.M. unterstützt seine Mitglieder in allen Bereichen des unternehmerischen Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung. Der sogenannte B.A.U.M.-Kodex enthält 10 Verhaltensleitlinien, die wir hier – in verkürzter Form – auflisten (die ausführlichere Originalformulierung finden sie auf der Homepage von B.A.U.M.
1. Umweltschutz gehört zu den primären Unternehmenszielen 2. Umweltschutz ist Führungsaufgabe und führt so auf allen Ebenen zu konkreten Zielen und Regeln. 3. Umweltschutz-Beauftragte oder Umweltausschüsse werden eingesetzt, umfassend informiert und in alle Entscheidungen mit einbezogen. 4. Umweltschutz ist ein eigenständiges Kriterium in Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystem. 5. Regelmäßige Umwelt-Berichte an B.A.U.M.: Schwachstellen werden erkannt und verbessert; Fortschritte dokumentiert. 6. Mitarbeiter werden entsprechend informiert, motiviert und geschult. 7. Forschung wir genutzt zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Produkten und ihrer Herstellung; sparsamer Einsatz von Rohstoffen, Energie und Wasser; Berücksichtigung der Lebenszeit der Produkte und ihrer Entsorgung. 8. Einbeziehung vom Markt: Erarbeitung von Umweltstandard mit Lieferanten; Beratung des Handels; Informieren der Verbraucher. 9. Offener Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen: Informationen an Medien, Zusammenarbeit mit Verbänden und Behörden. 10. Geltende Gesetze werden als Mindestanforderung verstanden: Streben nach einem höheren Maß an Umweltfreundlichkeit.
Diese Verhaltensregeln zeigen die außergewöhnliche Stellung des Umweltschutzes in der Unternehmensstruktur der Mitglieder von B.A.U.M. Weitere ökologische Unternehmerverbände sind z.B. UnternehmensGrün und Future.
Machen Sie mit und werden Sie Mitglied in einem Verband, der sich für unsere Umwelt einsetzt – denn zusammen sind wir stark!
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